Der Online-Service für Sie zur Rezeptbestellung funktioniert nur bei bereits früher
verschriebenen Medikamenten. Die Bestellung eines solchen Folgerezepts ist mit dem Formular
einfach möglich – für Vertretungspatient*innen oder Erstverordnungen gilt dies nicht.
Bitte geben Sie auch an in welcher Form das neue eRezept ausgestellt werden soll (elektronisch auf
der Versichertenkarte oder per Ausdruck mit QR Code). Die Bereitstellung bzw. Abholung in der
Praxis ist am Folgetag ab 8.00 Uhr möglich. Die Versichertenkarte muss bereits einmalig im
aktuellen Quartal in der Praxis vorgelegt worden sein.