
Elektronische Patientenakte
- 01.10.2025
Liebe Patienten,
ab dem 1. Oktober 2025 wird für alle Ärztinnen und Ärzte die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtend sein. Mit der ePA erhalten Sie als Versicherte*r einen digitalen Aktenzugang, in dem wichtige Gesundheitsinformationen – wie Befundberichte, Arztbriefe, Diagnosen, Laborergebnisse und Medikationsdaten – künftig zentral verwaltet werden.
Der Zugang zu Ihrer ePA ist für Sie freiwillig: Sie können jederzeit der Einrichtung der ePA widersprechen (Opt‑Out). Wenn Sie sich nicht aktiv dafür entscheiden, bleibt Ihr Status unverändert, und Ihre Krankenkasse wird die ePA nicht nutzen bzw. löschen. Ebenso können Sie bestimmen, welche medizinischen Daten in der Akte abgelegt werden und wem Sie Zugriff darauf gewähren.
Sobald die ePA aktiv ist, können behandelnde Leistungserbringer (mit Ihrer Erlaubnis) auf diese Daten zugreifen, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden, Behandlungen zu koordinieren und Entscheidungen zu erleichtern.Besonders nützlich ist die digitale Medikationsübersicht – sie soll Wechselwirkungen besser sichtbar machen und so Ihre Sicherheit bei der Medikamenteneinnahme erhöhen.
Nur von Ihnen autorisierte Personen (Ärztinnen, Ärzte oder andere Leistungserbringer) erhalten Zugang, und Sie können diese Zugriffsrechte jederzeit ändern oder widerrufen.Außerdem ist sichergestellt, dass Ihre Krankenkasse keinen Zugriff auf die medizinischen Inhalte hat.
Wenn Sie auf die ePA zugreifen möchten, können Sie dies über eine kostenfreie ePA‑App Ihrer Krankenkasse tun oder gegebenenfalls über autorisierte Einrichtungen im Gesundheitswesen. Zur erstmaligen Anmeldung ist eine Identifikation erforderlich – z. B. über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN.
Zusammengefasst bietet die ePA ab Oktober 2025 für Sie folgende Vorteile:
Ihre medizinischen Daten sind zentral verfügbar und Sie können diese jederzeit einsehen.
Behandelnde Ärzt*innen sehen schneller, welche Befunde & Diagnosen bereits vorliegen.
Die Medikationsliste wird digital geführt und hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden.
Redundante Untersuchungen oder Fehlverordnungen sollen seltener werden.
Sie bestimmen, wer welche Daten einsehen darf
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Einrichtung Ihrer ePA wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir informieren Sie und begleiten Sie gern.