
Elektronische Patientenakte
- 01.10.2025
Liebe Patienten,
angesichts der aktuellen politischen Diskussion bezüglich einer möglichen Neuregelung der Organspende in Deutschland möchten wir Sie hiermit kurz informieren.
In Deutschland gilt gegenwärtig die sogenannte Entscheidungslösung: Das heißt, eine Organspende nach dem Tod ist nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat – etwa durch einen Organspendeausweis, eine Erklärung im Organspenderegister oder eine mündliche oder schriftliche Erklärung. Ist keine solche Entscheidung dokumentiert, müssen die Angehörigen entscheiden; Ärzte erkundigen sich nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person.
Seit März 2024 gibt es ein neues zentrales Onlineregister für Erklärungen zur Organ‑ und Gewebespende beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Hier können Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft zur Spende dokumentieren. Das Register dient dazu, bei möglichen Spenderfällen schneller Klarheit über den verfassten Willen zu erhalten.
Das Gesetz „zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ von 2020 sieht unter anderem vor:
dass Ausweis‑ und Einwohnermeldebehörden Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen und über Organspende informieren;
dass Hausärztinnen und Hausärzte alle zwei Jahre ergebnisoffen über Organ- und Gewebespende beraten können;
dass das Register nach und nach mit verschiedenen Authentifizierungsoptionen zugänglich gemacht wird (z. B. Personalausweis mit Onlinefunktion, Gesundheits‑ID) und dass Krankenhäuser ab Juli 2024 Zugriff auf hinterlegte Erklärungen haben.
Es wird aktuell intensiv darüber diskutiert, das System zu ändern, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Folgende Änderungen sind im Gespräch:
Widerspruchslösung (Opt‑out): Hiernach wäre jede Person automatisch Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Verbindlichere Informations‑ und Aufklärungspflichten: Stärkere und regelmäßigere Aufklärung über Organspende, z. B. durch verpflichtende Beratungsgespräche beim Hausarzt oder regelmäßige Erinnerungen.
Wir werden Sie zukünftig in den Check-up Untersuchungen bezüglich Organspende beraten um das Bewußtsein hierfür zu steigern. Außerdem beraten wir Sie gerne bei etwaigen Fragen und stellen Ihnen auch Organspendeausweise zur Verfügung.